Genossenschaft
Bürger-Energie Zittau-Görlitz eG ist gegründet
Eingetragene Genossenschaft beim Genossenschaftsregister in Dresden
Die Genossenschaft Bürger-Energie Zittau-Görlitz eG ist am 09.09.2009 gegründet worden und am 20.11.2009 unter der Nr. GnR 483 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen.
Per 30.07.2016 hat die Genossenschaft bereits über 110 Mitglieder, die über 920 Geschäftsanteile gezeichnet haben.
Wenn auch Sie Mitglied bei der Bürger-Energie Zittau-Görlitz eG werden wollen, wenden Sie sich bitte an die Volksbank Löbau-Zittau eG. Die Vermittlung der Anteile erfolgt über die Filialen der Volksbank Löbau-Zittau eG. Die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen halten weitere Informationen für Interessenten bereit.
Für die Vermittlung der Geschäftsanteile stellt Ihnen die Volksbank Löbau-Zittau eG eine Vermittlungsprovision von 5 % in Rechnung. Im Gegenzug stellt uns die Volksbank Löbau-Zittau eG keine Kosten für die Beratung und die Erstellung der Ihnen zu übergebenden Unterlagen in Rechnung.
Unsere Satzung (Stand 06/2016) im PDF-Format können Sie >hier herunterladen.
Werden auch Sie Teil einer erfolgreichen Idee und sorgen Sie damit für eine lebenswerte, gesunde Umwelt in der Oberlausitz.
Was sind die typischen Kennzeichen einer Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine juristische Person, hat also eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Eigentümer der Genossenschaft sind die Mitglieder. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig wie viele Geschäftsanteile das Mitglied gezeichnet hat. Die Genossenschaft ist also eine sehr demokratische Gesellschaft, bei der das Mitspracherecht nicht vom Kapital abhängig ist.
Ein Mitglied haftet mit seinem Geschäftsguthaben. Sein Haftungsrisiko ist als klar begrenzt und damit kalkulierbar. Die Geschäftsguthaben sind neben den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft.
Der Vorstand ist für die Geschäftsführung zuständig.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat aus der Reihe der Mitglieder. In der Generalversammlung wird der Jahresabschluss von den Mitgliedern festgestellt, über die Gewinnverteilung abgestimmt und dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Jede Genossenschaft gehört einem Genossenschaftsverband an. Dieser ist u.a. Interessenvertreter für die Genossenschaften und insbesondere für die Prüfung der Genossenschaften zuständig. Infos dazu gibt es bei www.genossenschaftsverband.de/verband. Durch diese klare und sinnvolle Aufgabenverteilung und Gewaltenteilung ist die Rechtsform der eG wirtschaftlich besonders erfolgreich und sicher für alle Beteiligten.