Organe
Vorstand
Die Organe einer Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Das Organ „Vorstand“ ist für die praktische Arbeit in der Genossenschaft zuständig und wird dabei von dem Organ „Aufsichtsrat“ überwacht und unterstützt.
In der Gründungsversammlung am 09.09.2009 wurde Karl-Anton Erath und Eberhard Schubert zu Vorstandsmitgliedern gewählt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht seit Gründung aus den Herren (von links)
Norman Möhle, Horst Habrik, Frank Hampel, Jens Blochberger, Hagen Franz.
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat arbeiten ehrenamtlich für die Genossenschaft. Der Vorstand erhält eine Aufwandsentschädigung.
Seit der Gründung der Genossenschaft sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates unverändert. Damit kann die Genossenschaft inzwischen auf langjährige Erfahrung zurückgreifen.